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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

Allgem. Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Jochen Betz Wanderreisen

1. Sitz der Firma
Jochen Betz Wanderreisen, Sudetenstr. 5, 74177 Bad Friedrichshall

2. Leistungen :
Welche Leistungen bei einer Veranstaltung dabei sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Die von uns angegebenen Leistungen sind von uns bindend.
Eine genaue Leistungsbeschreibung ergibt sich aus der Homepage und den Reiseunterlagen, die Sie bekommen nach Eingang der Buchung.
Änderungen der Leistungen werden rechtzeitig bekanntgegeben und dem Kunde mitgeteilt.

3. Leistungs- Preisänderungen :
Änderungen und Abweichungen, die nicht von uns herbeigeführt, werden rechtzeitig vor Reiseantritt bekanntgegeben und dürfen den Reiseinhalt nicht erheblich und den Umfang nicht ändern.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, sofern Sie die Veranstaltung nicht erheblich verändern.
Kleinere Leistungsmängel sind dabei nicht ausgeschlossen und bleiben unberührt.
Wir behalten uns vor, die mit der Buchung bestätigten Preise, nachträglich anzupassen, wenn die Erhöhung nicht von uns verschuldet wird. (Zimmerpreiserhöhung....)
Fahrt- und Transferkosten sind nicht im Reisepreis enthalten und werden separat ausgeschrieben.

4. Abschluss eines Reisevertrages :
Mit der Anmeldung bietet uns der Kunde einen Vertrag an. Mit Eingang der Anmeldung in schriftlicher Form, mit Verwendung des Anmeldeformulars auf der Webseite, oder per E -Mail wird der Vertrag bindend.

Eine Bestätigung erfolgt.
 Auch weitere Personen können auf diese Weise angemeldet werden.

5. Bezahlung :
Nach Anmeldung erhält der Kunde eine Rechnung zugesandt. Die Rechnung ist bis 4 Wochen vor Reisebeginn zu leisten. Der Kunde erhält nach Eingang des Rechnungbetrages eine genaue Reisebeschreibung und Bestätigung.

6. Rücktritt durch Kunden, Ersatzpersonen, Umbuchungen :
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung.
Tritt ein Kunde die Reise ohne schriftliche Kündigung nicht an, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung.
Die Erstattung und Rückzahlung des Reisepreises hängt maßgeblich von der zeitlichen Nähe des Rücktrittes ab. Folgende Gliederung nach Nähe des Reisebeginns behalten wir uns vor :
♦ bis 4 Wochen vor Reisebeginn  20 %
♦ bis 14 Tage vor Reisebeginn  60 %
♦ ab 14 Tage bis zum Reisebeginn  80 %
Es können Zusatzkosten entstehen, abhängig von den Stornierungsbediengungen unserer Partnerhotels.
Zusatzleistungen außerhalb der Reisepauschale werden zusätzlich mit den oben angeführten Tarifen verrechnet.
Umbuchungen können bis 30 Tage vor Reisebeginn berücksichtigt werden. Die entstehenden Mehr- oder Minderkosten der umgebuchten Reise werden verrechnet.
Kann ein Kunde eine Reise nicht antreten, kann er eine Ersatzperson angeben. Für diese Person gelten die gleichen Rechte und Pflichten. Wir können dem Einsatz der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den Reiseanforderungen nicht genügt oder durch gesetzliche Anordnungen seine Teilnahme entgegenstehen.
Tritt eine Ersatzperson die Reise an, so haftet er durch den Reisepreis und durch ihn entstandene Schäden.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen :
Nimmt ein Kunde einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, infolge von vorzeitiger Abreise oder aus sonstigen Gründen, so werden wir uns bei unseren Partnerbetrieben um Erstattung der gezahlten Aufwendungen bemühen. Eine Garantie kann nicht gegeben werden.
Unsere gezahlten Aufwendungen können nicht zurück erstattet werden.
Bucht ein Kunde nicht die komplette Reise, so wird ihm nur der Zeitraum der gebuchten Leistung in Rechnung gestellt.

8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter :
In folgenden Fälle können wir vom Reisevertag zurücktreten oder alternativ für Ersatz sorgen :
♦ Stört ein Teilnehmer nachhaltig eine Veranstaltung oder er verhält sich in solchen Maße vertagswidrig, so kann er vorzeitig vom Reisevertrag entbunden werden. Ein Anspruch auf Ersatzkosten entfällt. Fallen dadurch Kosten an, auch für die anderen Reiseteilnehmer, so werden diese Kosten dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
♦ Bei nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl. Ist eine Reise mit einer Mindestteilnehmerzahl versehen, und diese wird nicht erreicht, werden dem Teilnehmer die Reisekosten unverzüglich erstattet, oder mit einer anderen Veranstaltung verrechnet.
♦ Muß eine Reise aus nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (Unwetter, Hochwasser....) abgesagt oder teilweise abgesagt werden, so können wir den Vertrag kündigen oder eine Alternative anbieten. Bei Kündigung wird der Reisepreis erstattet, bei der Alternative nicht.
Tritt so ein Fall während der Veranstaltung ein, so behalten wir uns vor ein alternatives Programm anzubieten. Eine Entschädigung erfolgt dem entsprechenden Reisefortschritt und der Kulanz der Partnerhotels.
♦ Der Veranstalter ist verpflichtet während einer Veranstaltung einen Rücktransfer zum Ausgangspunkt zu veranlassen. Die Transferkosten werden je nach Reisevertrag von dem jeweiligen Reisepartner getragen. Fallen Mehrkosten an, so gehen diese zu Lasten des Kunden.
♦ Muß eine Tour aufgrund höherer Gewalt abgebrochen oder abgeändert werden, so kann kein Schadensanspruch an den Veranstalter erfolgen.

9. Haftung des Reiseveranstalters :
Im Rahmen der Sorgfaltspflicht haften wir für :
♦ Ordentliche und gewissenhafte Reisevorbereitung und Durchführung
♦ sorgfältige auswahl unserer Partnerbetriebe und eine genaue Überwachung
♦ die Richtigkeit der Beschreibung
♦ eine ordentliche Erbringung der Vertragsgegenstände und Inhalte
 

♦ für ein grob fahrlässiges Verschulden der mit der Leistungserbringung vertrauten Person


9a. Beschränkung der Haftung :
♦ wir haften nicht für Schäden des Kunden, der weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird.
♦wir haften nicht für selbstverschuldete oder aus Unachtsamkeit herbeigeführten Schäden (Stolpern, Umknicken.....)
♦ wir haften nicht für Schäden die von unseren Partnerbetrieben herbeigeführt werden oder entstehen
♦ wir haften nicht für Schäden die durch Transferunternehmen entstehen.
♦ wir haften nicht für Leistungsausfälle die im Zusammenhang mit Leistungen, als Fremdleistungen vermittelt werden. (Führungen, Veranstaltungen.... )
♦ wir haften nicht für Gepäck und Rucksäcke, die aufgrund nicht ordnungsgemäßer Verwahrung entwendet werden.

10. Gewährleistung :
Wird eine Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Ersatzanspruch geltend machen. Wir können auch eine gleiche Ersatzleistung erbringen.
Für eine teilweise Minderung der Leistung kann der Kunde anteilig für die nicht erbrachte Leistung, eine im Verhältnis zu der Minderung stehenden Ersatzanspruch geltend machen.
Der Kunde kann auf jede Minderung oder Ausfall jederzeit Schadensersatz verlangen, es sei denn der Mangel wird aus unvorhersehbarer höherer Gewalt verursacht oder aus Gründen die wir nicht zu vertreten haben.
Der Kunde kann nur Schadenersatz auf den tatsächlichen Zeitwert der Reise erstellen.

11. Gesundheitsvorschriften :
Der Teilnehmer verpflichtet sich gesundheitliche Beeinträchtigungen vorher anzukündigen. Treten aufgrund nicht vorher angekündigten gesundheitlichen Probleme auf, so ist der Kunde selbst verantwortlich und kann keinerlei Schadensansprüche stellen. Treten dadurch erhöhte Kosten für den Rest der Gruppe auf, so kann es ihm in Rechnung gestellt werden.
Der Kunde bestätigt mit zustande kommen des Vertrages, eine für die Tour entsprechenden gesundheitlichen Zustand und eine körperliche Fitness.
Für während der Veranstaltung entstehende gesundheitliche Einschnitte, die nicht durch den Leistungsträger vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, kann der Kunde keinen Schadensanspruch erheben.

12. Ausschluss und Verjährung :
Schadensansprüche die wegen Verursachung des Veranstalters entstehen kann der Kunde innerhalb eines Monats geltend machen. Dabei ist das Eingangsdatum des Schadensanspruch maßgebend.Wird der Kunde ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert, kann er noch Ansprüche geltend machen.
Vertragliche Ansprüche verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag an dem die Veranstaltung endet. Sind Ansprüche geltend gemacht, so wird die Verjährung ausgesetzt.
Der Kunde kann nur in unserem Sitz in Heilbronn/Neckar klagen.
Für Klagen unsererseits ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend.

Bad Friedrichshall, den 02.01.2015

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Jochen Betz, Jochen Betz Wanderreisen

 

Gesammelte persönliche Daten

Sudetenstr. 5, D- 74177 Bad Friedrichshall

 

Zweck der Datenerhebung

E- Mail : info@jochenbetz-wanderreisen.de

Tel.: 07136 - 9697992

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